Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf
Fa. Licht- & Tontechnik Diegel. Inh. Stefan Diegel, Eichweg 1, 36199 Rotenburg/F. (Lieferant)
Stand: 04/2020
1. Allgemeines
Diese AGB gelten ausschließlich für Kaufverträge mit unseren Kunden, für Dienstleistungen und Verleih sind gesonderte Geschäftsbedingungen gültig. Die AGB befinden sich auf dem Geschäftspapier und der Homepage des Lieferanten. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in unseren EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert und genutzt. Gegen die Nutzung dieser Daten kann jederzeit schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die gespeicherten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Lieferant arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen. Fertigungsbedingte Toleranzen und Veränderungen bzw. im Rahmen von Produktentwicklung sich ergebende Änderungen in Farbe, Oberflächenstrukturen, Beschriftungen oder Anordnung von z. B. Bedienelementen sind möglich bzw. vorbehalten. Bebilderungen in Katalog oder Online-Medien dienen der Illustration und Darstellung des Produkts und sind nicht verbindlich für den Liefergegenstand. Es gilt der technische Stand bzw. die optische Aufmachung des Produkts wie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vom Lieferanten angeboten. Es wird, bedingt durch möglicherweise sich ändernde Faktoren in der Beschaffung/Produktion, keine Zusage gegeben, dass innerhalb eines Artikels Serienkonstanz besteht und ein Produkt zu jeder Zeit in gleicher Ausstattung/Aufmachung bestellbar ist.
Vertragsabschluss
Angebote des Lieferanten sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen.
2. Preise
Preise des Lieferanten verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Bei einer Order unter einem Wert von Euro 30,00 erhebt der Lieferant eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,00; bei einer Nettoorder von Euro 30,01 bis Euro 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 8,00 berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Rotenburg/F. (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Für Transportversicherung/Spesen berechnet der Lieferant 1% des Rechnungs-Endbetrages, mindestens jedoch Euro 0,75, höchstens Euro 9,90 (Änderungen vorbehalten). Hinzu kommen noch evtl. Verpackungskosten bei Verwendung einer Einwegpalette. Bei Verwendung einer Gitterbox erhebt der Lieferant eine Kaution, die bei Rückgabe der Gitterbox wieder erstattet wird. Alle Preise verstehen sich ohne etwaige Entsorgungsgebühr im Hinblick auf die Europäischen Richtlinien zur Entsorgung von Elektro- und Elektronischen Altgeräten (WEEE). Bei Vereinbarung individueller Abreden für Preise und Konditionen für z. B. Lieferung, Zahlung und Serviceleistungen, gilt es als vereinbart, dass diese hier aufgeführten Rahmenkonditionen für den Lieferanten generell nicht mehr bindend und anwendbar sind, und bereits durch die erste Sondervereinbarung als aufgehoben gelten. Dies betrifft u. a. auch Skontierungen, Frachtfrei-Grenzen und dergleichen. An deren Stelle treten die vereinbarten Konditionen, die im gesamten eine Individualvereinbarung auf Kundenebene darstellen und als Gesamtes gelten. Damit wird ein Anspruch auf im Einzelfall günstigere Standardkonditionen (z. B. Aktionspreise) ausgeschlossen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Rotenburg/F. (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist der Lieferant befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit der Order nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Lieferant. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Lieferant auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferant die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat.
Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferant die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Zwischenhändler des Lieferanten eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferanten, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferant ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferanten und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferant übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur. Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.
4. Geräte-Rücknahme von gewerblichen Kunden
Zur Entsorgung von Produkten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durch den Lieferanten trägt der Gewerbetreibende die Kosten für die Rücksendung zum Lieferanten. Der Gewerbetreibende beteiligt sich mit Euro 0,50 pro Kilogramm Gewicht an rückgeführter Ware.
5. Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann). Die Firma Diegel Licht- & Tontechnik liefert ausschließlich an gewerbliche Abnehmer, öffentliche Auftraggeber, sowie gemeinnützige Vereine und Verbände.
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung für Lieferungen an Endverbraucher dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
Die Entsorgung von Produkten erfolgt nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Batterien, Akkumulatoren und Batteriesätze für die getrennte Sammlung sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern und mit einem der chemischen Symbole gekennzeichnet: Cd (= Batterie enthält Cadmium), Hg (= Batterie enthält Quecksilber), Pb (= Batterie enthält Blei). Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren. Wenn es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, dürfen diese nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden.
Im Übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferanten.
6. Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung, Vorauskasse oder mittels eines Zahlungsdienstleisters . Rechnungen sind für den Lieferanten in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug eine Lastschrift nicht eingelöst, oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Barzahlung/Vorauskasse oder mittels eines Zahlungsdienstleisters. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferant ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Der Lieferant behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), mindestens aber 15% p.A. zu erheben.
Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferanten aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
7. Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferanten auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Der Lieferant behält sich in jedem Fall das Recht auf Beseitigung des Mangels vor. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferant nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus: Bei einer Nutzungsdauer von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts, von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts, von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts und von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts.
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferanten, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferant eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.
Bei Rücksendungen von Ware werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.
Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.
8. Besondere Regeln für Bühnentechnik
Der Lieferant weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.
Erfüllungsort für die Gewährleistungsansprüche ist Rotenburg an der Fulda.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferanten durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferanten. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferanten ab. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Kunde dem Lieferanten die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.
10. Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich!
11. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Rotenburg an der Fulda. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Hersfeld. Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.